Behandlungs-bedingungen

Als Abrechnungsgrundlage für eine logopädischen Behandlung dient eine Heilmittelverordnung von Hals- Nasen- Ohrenarzt/In, Phoniater/In, Neurologen/In oder Allgemein Arzt/In.

Als Abrechnungsgrundlage für eine logopädischen Behandlung dient eine Heilmittelverordnung von Hals- Nasen- Ohrenarzt*In, Phoniater*In, Neurologen*In oder Allgemeinmediziner*In.

Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es besteht jedoch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% der Kosten, sowie zusätzlich pro Verordnung 10 € Verordnungsgebühr. Kinder bis zum 18 Lebensjahr sind von der Eigenbeteiligung und der Verordnungsgebühr befreit.

Die Behandlung findet je nach Ausprägung und Leidensdruck ein- bis mehrmals wöchentlich ca. 45 Minuten statt.

Die Gebührensätze für eine private Behandlung erfragen Sie bitte bei uns.

Die Behandlungszeiten sind variabel gestaltet, so dass eine individuelle Terminvergabe gewährleistet ist.

Wir sind durchgehend über Anrufbeantworter oder über E-Mail für Sie zu erreichen.

Persönlich erreichen Sie uns montags bis donnerstags in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr.